Erdbestattung zählt zu den traditionellen Formen der Bestattung. Bei dieser Bestattungsart wird der Verstorbene in einem Sarg in einer Wahl-, Reihen- oder Rasengrabstätte auf dem Friedhof der Erde übergeben. Die vorgeschrieben Ruhefrist einer Erdbestattung beträgt in der Regel 20 bis 30 Jahre – abhängig vom jeweiligen Friedhof.
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert und die Asche in einer Urne in einem Urnengrab beigesetzt. Für die Beisetzung einer Urne besteht in Deutschland grundsätzlich der sogenannte Friedhofszwang.
Dies bedeutet, dass es in Deutschland nicht erlaubt ist, die Asche des Verstorbenen den Angehörigen auszuhändigen. Die Einäscherung ist genehmigungspflichtig und erfolgt in Deutschland in einem Krematorium.
Die Asche des Verstorbenen wird auf einem Friedhof beigesetzt. Auf Wunsch ist ebenso eine Seebestattung oder Baumbestattung realisierbar. Städte und Gemeinden stellen unterschiedliche Grabformen bei der Feuerbestattung zur Verfügung.
Je nach Bestattungsort gibt es beispielsweise folgende Möglichkeiten:
- Urnenwahlgrab
- Urnenrasengrab
- Urnenwand
- Wald- und Baumbestattung in einem FriedWald® oder RuheForst®
- anonyme Beisetzung
Die Seebestattung findet nach seemännischem Brauch statt. Vor der Beisetzung wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert und die Urne auf See überführt. Nachdem die Dreimeilenzone des Atlantiks, der Ostsee oder der Nordsee überschritten ist, kann die Asche des Verstorbenen versenkt werden.
Die Trauerfeier findet nach Absprache mit dem Kapitän auf dem Schiff statt, ist aber auch ohne Angehörige möglich. Eine Seekarte dokumentiert die wichtigen Daten der beigesetzten Urne auf See.
Eine Seebestattung kann nur stattfinden, wenn eine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt.
Sollten Sie Fragen zu den Bestattungsarten haben oder weitere Informationen benötigen, rufen Sie mich gern an oder vereinbaren einen Beratungstermin über das Kontaktformular.